Aufgrund der Probleme mit der Zulagenbeantragung und der damit verbundenen Rückbuchungen von Zulagen bei Riesterverträgen im letzten Jahr, hat der Gesetzgeber eine neue gesetzliche Regelung beschlossen, die ab 2012 für alle Riesterverträge gilt, unabhängig davon, ob sie schon bestehen oder erst neu abgeschlossen werden.