Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige oder 
herabfallende Dachziegel können Passanten
gefährden und verletzten. Für diese Schäden kommt
die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf.
Wer eine im Inland gelegene Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Wochenendhaus besitzt und eine Private Haftpflicht hat, braucht diese Versicherung nicht. Bei anderer Nutzung, insbesondere bei Vermietung z.B. von Ein- oder Mehrfamilienhäusern und für unbebaute Grundstücke besteht der Versicherungsschutz nur über eine Haftpflichtversicherung für private Haus- und Grundbesitzer. Private Nutzung liegt vor, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm kleiner ist als 50%. Liegt der Anteil darüber, muss eine Haftpflichtversicherung für gewerbliche Haus- und Grundstücksrisiken abgeschlossen werden.
Wird auf dem Grundstück ein Beruf oder ein Betrieb ausgeübt, besteht Versicherungsschutz nur über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Ihr Beitrag beträgt jährlich ab € 29,75 inkl. Versicherungssteuer.
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