Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
auch für gut informierte Verbraucher hat das
Angebot an Finanz- und Versicherungsprodukten eine unvergleichbare und nicht mehr nachvollziehbare Größe angenommen. Eine falsch getroffene Entscheidung kann einen erheblichen Vermögensverlust zur Folge haben. Gerade aus diesem Grund sollten Sie sich unabhängig beraten lassen, wie es bei Steuer- oder Rechtsberatungen längst selbstverständlich geworden ist.
Im Folgenden möchten wir Sie über wesentliche Vorteile informieren, die Sie bei einer Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler erfahren können.
Allgemeine Erläuterungen:
Versicherungsmakler stehen, anders als Versicherungsvertreter oder Mehrfachagenten, seit jeher auf der Seite Ihrer Mandanten. Bereits im Jahr 1985 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im sog. "Sachwalterurteil" klar, dass ein Versicherungsmakler, im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter, als treuhänderischer Sachverwalter seiner Kunden anzusehen ist. Er hat als Vertrauter und Berater des Kunden individuellen, für das betreffende Objekt passenden, Versicherungsschutz, kurzfristig zu besorgen.
Um unsere Unabhängigkeit nicht zu gefährden, dürfen wir uns als Versicherungsmakler keinesfalls an bestimmte Versicherungsunternehmen binden oder gar mit diesen bestimmte Umsatzvereinbarungen beschließen. Zudem stehen uns als unabhängige Experten, Informationen über die Gesellschaften und deren Tarifwerk zur Verfügung, die dem Kunden nicht zugänglich sind. Auch Testzeitschriften können dieses Wissen bei weitem nicht ausgleichen.
Abgesehen von den herkömmlichen Sach-, Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen können wir Ihnen als Versicherungsmakler auch häufig Sondertarife mit besonderen Einschlüssen und Beiträgen anbieten.
Woran erkennen Sie einen "echten" Versicherungsmakler?
Seit dem 22.05.2007 unterliegt die Tätigkeit des Versicherungsmaklers einer Berufszulassung. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass sich unseriöse Vermittler als Versicherungsmakler ausgaben, obwohl Sie nicht wie ein Versicherungsmakler arbeiten. Woran erkennen Sie nun einen "echten" Versicherungsmakler?
- Von Versicherungsmaklern werden keine irreführenden Berufsbezeichnungen verwendet.
- Es werden keine Gebühren für das Erstgespräch und eine notwendige Risikoanalyse gefordert.
- Ein Versicherungsmakler lässt sich von seinem Mandanten, zum Nachweis seiner Beauftragung, einen Maklervertrag samt Maklervollmacht gegenzeichnen, wie Sie es auch von einem Rechtsanwalt kennen.
- Im Regelfall vermittelt ein Versicherungsmakler, außer bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, nur Jahresverträge.
- Zur Beantragung von Personenversicherungen benutzt ein Versicherungsmakler die Anträge der Versicherungsgesellschaften. Sachversicherungen deckt er zumeist mit eigenen Vordrucken, sog. Deckungsaufgaben, ein.
- Ein Versicherungsmakler muss zu Ihrem Schutz eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit besten Bedingungen und ausreichender Deckung unterhalten.
Sollten einer oder mehrere dieser Punkte nicht auf Ihren "Berater" zutreffen, ist er kein Versicherungsmakler, der Ihre Interessen vertritt, sondern ein Versicherungsvertreter oder Mehrfachagent, der die Interessen der Versicherungsgesellschaft vertritt.