Oldtimerversicherung
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Wer sich für klassische Automobile begeistert, begeistert sich immer für das Ungewöhnliche, Besondere, Einzigartige. Es gibt die unterschiedlichsten Typen, Modelle und Baureihen. Doch etwas haben alle Klassiker gemeinsam:
Charakter und den Charme vergangener Jahrzehnte.
In die Pflege und den Erhalt Ihres Liebhabermodells stecken Sie viel Zeit und Mühe, denn häufig hat es neben dem ideellen auch einen beträchtlichen materiellen Wert. Da ist es selbstverständlich, dass Sie auch an den Versicherungsschutz höchste Ansprüche stellen.
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Vorteile auf einen Blick
- individuelle Beiträge bereits ab € 40 jährlich
- keine Rückstufung im Schadenfall
- Berücksichtigung der Wertsteigerung des Fahrzeuges
- keine Wertobergrenzen
- Schadenfreie Jahre können später auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden
- Ruheversicherung bis zu 24 Monate
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Oldtimerversicherung Informationen
- Allgemeines
Bei der Oldtimerversicherung muss einiges beachtet werden. Nicht bei jeder Gesellschaft sind die Voraussetzungen gleich - das Baujahr, der Zustand, oder auch die Unterstellung sind Eckpunkte. Vorab einige Grundzüge, die bei der Versicherung von Oldtimern wichtig sind:
Werte des Fahrzeuges:
Marktwert
Der Marktwert, zu dem der Oldtimer am freien Markt gehandelt wird oder im Schadenfall der Wert für ein gleichwertiges und gleichartiges FahrzeugWiederbeschaffungswert
Der Wert, der aufgebracht werden muss, um ein beschädigtes, überdurchschnittlich erhaltenes bzw. restauriertes Fahrzeug wieder in den vorigen Zustand zu versetzen.Gutachten
Das Gutachten ist sehr wichtig, um den Oldtimer dem tatsächlichen Wert entsprechend versichern zu können. Auch die Gesellschaften verlangen bei oder nach Antragsaufnahme ein anerkanntes Gutachten, um den entsprechenden Zustand bewerten zu können.Ebenso liegt das Gutachten im Interesse des Kunden, denn es belegt den Wert des Fahrzeuges und bietet damit die Grundlage für eine reibungslose Schadenregulierung.
Die Vorteile eines aktuellen, objektiven Gutachtens im Überblick:
- Im Schadenfall weiß sowohl die Gesellschaft als auch der Kunde, was maximal ersetzt wird.
- Verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Schaden, kommt der Kunde ohne Gutachten in Beweisnot. Somit sollte der Kunde den Wert seines Fahrzeugs belegen können, wenn er von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft einen gerechten Schadenausgleich erwartet.
- Ein Gutachten kann ein entscheidendes Preisargument sein, wenn das Fahrzeug verkauft werden soll.
- Zustand des Fahrzeuges
Der Zustand ist ein entscheidender Eckpunkt bei der Versicherung des Fahrzeugs. Meist werden nur Fahrzeuge im Zustand 1-3 versichert.
Zustand 1:
- Voraussetzung ist eine abgeschlossene, fotodokumentierte Restaurierung beim professionellen Mechaniker
- Zustand muss quasi neu oder besser sein (sogenannter Concours-Zustand)
- qualitativ höchste Ansprüche in Ausführung der Restaurierung und Originalitätstreue aller Details und Materialien
- „Matching numbers“-Garantie (Nachweis, dass der Oldtimer mit dem aktuell montierten Motor, Getriebe etc. damals vom Band lief)
- Ursprünglich aufgetragene Lackfarbe und Innenausstattungsfarbe
Zustand 2:- Fahrzeug entspricht totalrestauriertem Oldtimer mit Zustand 1 nach ca. dreijährigem Gebrauch mit geringen Gebrauchsspuren
- wie bei Zustand 1 qualitativ höchste Ansprüche in Ausführung der Restaurierung und Originalitätstreue aller Details und Materialien
- von Fall zu Fall Verbesserungen durch die Restaurierung, die die Gebrauchstüchtigkeit erhöhen
- weder sichtbare noch unsichtbare Rostschäden
- aktuelle HU (Hauptuntersuchung)
Zustand 3:- stärkere Gebrauchsspuren (üblicherweise ca. 10 Jahre nach einer Totalrestaurierung)
- geringfügige Rostspuren, jedoch nicht an tragenden Teilen
- nicht alle Teile original oder originalgetreu (z.B. Teppiche, Verdecke, Räder)
- Motor in Typ und Leistung entspricht dem Fahrzeugtyp
- gebrauchstüchtig und verkehrssicher
- HU-Plakette nicht deutlich älter als ein Jahr
Zustand 4:- sofort restaurierungsbedürftig
- nicht gebrauchstüchtig, aber rollfähig (Motor dreht)
- alle Teile sind vorhanden, egal ob noch am Fahrzeug montiert oder bereits demontiert
- Die HU ist abgelaufen
Zustand 5:ausgesprochen schlechter Zustand (oft nur noch „Ersatzteillager“)
- Zulassungsarten
Historisches Kennzeichen:
- Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre
- Gutachten von einer anerkannten Sachverständigenorganisationen muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden
- Fahrzeuge gut und weitestgehend original erhalten
Rotes Kennzeichen
- Fahrzeugalter mindestens 30 Jahre
- Es können ein oder mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden
- Nutzung umfasst Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten, Prüfungs- und Wartungsfahrten. Privatfahrten ("Sonntagsausflüge"), Fahrten zur Arbeitsstätte oder gewerbliche Fahrten sind ausgeschlossen.
Saisonkennzeichen
- Zulassung wie bei normalem PKW
Schwarzes Kennzeichen
- Zulassung wie bei normalem PKW
- Anmeldung des Oldtimers mit schwarzem Kennzeichen kann unter bestimmten Umständen durchaus sinnvoll sein. Für Fahrzeuge mit geringem Hubraum (z. B. ein Fiat 500 oder Goggomobil) fällt eine geringere Steuerbelastung an, als wenn es mit H-Kennzeichen zugelassen würde.
- Als Faustformel rechnet man bei dieser Zulassungsform mit 26 EUR je angefangene 100 ccm Hubraum
Kurzzeitkennzeichen
- gelten bei einmaliger Nutzung maximal 5 Tage
- für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten
- Kennzeichen darf nicht als Ausfuhrkennzeichen genutzt werden
- Ein Kurzzeitkennzeichen kostet ca. 50 EUR bei der Zulassungsstelle
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